„Correctiv“ verbreitet „dreist“ falsche Fakten

Das Netzwerk behauptet, ein Gericht habe seine Recherche zum Potsdamer Treffen „bestätigt“. Doch das ist falsch. Nun wird es einem bekannten Journalisten zu bunt.

Der bekannte Medienjournalist Stefan Niggemeier („Übermedien“) hat massive Kritik an „Correctiv“ geübt.
Er warf dem Recherchenetzwerk vor, „falsch“ und „dreist“ über die juristische Auseinandersetzung mit dem Staatsrechtler Ulrich Vosgerau zu berichten. Das CDU-Mitglied hatte Unterlassungen beantragt und war teilweise erfolgreich.

„Correctiv“, das als „Faktenchecker“ für soziale Medien arbeitet, soll falsche Fakten verbreitet haben.

Worum geht es?

Es hatte behauptet: „Was besonders wichtig ist: Die Entscheidung des Gerichts bestätigt damit die Inhalte der Geheimplan-Recherche.“ Niggemeier entgegnet trocken: „Nein. Das ist nicht ‚besonders wichtig‘, das ist falsch.“

„Correctiv“ verdreht Beschluß ins Gegenteil
Denn das Landgericht Hamburg hatte lediglich über Passagen zu Vosgerau zu entscheiden und teilte nach dem Beschluß mit:

„Alle weiteren Inhalte der Correctiv-Berichterstattung, insbesondere ob, durch wen und in welchem Umfang die in dem Artikel thematisierte ‚Remigration‘ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung in Potsdam diskutiert wurde, sind nicht Gegenstand der Entscheidung.“

Niggemeier schreibt weiter, plötzlich behaupte man, „eine Entscheidung über Nebensächlichkeiten sei auch eine über den Kern gewesen. Das ist dreist.“

Besonders brisant:
Zu den angeblich in Potsdam vom Kopf der Identitären Bewegung, Martin Sellner, angesprochenen „Deportationen“ und „Massenvertreibungen“ deutscher Staatsbürger hatte „Correctiv“ vor Gericht einen Rückzieher gemacht: „Eine derartige Tatsachenbehauptung, die dem Beweise oder der Glaubhaftmachung zugänglich wäre, wird in dem streitgegenständlichen Artikel nicht erhoben. Im Gegenteil: Die deutsche Staatsbürgerschaft hat Sellner in seinen Ausführungen ausdrücklich als juristische Sperre für eine Ausweisung anerkannt“, heißt es in dem Schriftsatz, mit dem es sich gegen Vosgeraus Anträge wehrte.

Quelle

 

 

 

 

 

 

Von Red@ktion

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