Staatstrojaner auch ohne Tatverdacht präventiv durch Polizei und Geheimdienste einsetzbar.

Heute wurde das vielfach diskutierte und nur punktuell angepasste Bundespolizeigesetz im Bundestag beschlossen.

Es ist nun den Polizeibehörden und Geheimdiensten möglich ohne Strafantrag die Rechner unbescholtener Bürger zu hacken und mit Staatstrojanern zu versehen. Für die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) musste zumindest ein Tatverdacht bestehen.

Sicherheitslücken dürfen dabei ausgenutzt und Schadsoftware installiert werden.

Die Telekommunikationsanbieter sind dabei zur Mitwirkung verpflichtet.

Der Grundrechtseingriff ist so massiv, dass bereits jetzt absehbar ist, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden wird.

Allerdings wird bis dahin noch viel Wasser die Spree hinunter fließen.

Quelle: TU Berlin


netzpolitik.org berichtet:

Große Koalition einigt sich auf Staatstrojaner-Einsatz schon vor Straftaten
Die Bundespolizei soll Staatstrojaner gegen Personen einsetzen, die noch gar keine Straftat begangen haben. Darauf haben sich SPD und Union im Bundestag geeinigt, übermorgen wollen sie das Gesetz beschließen. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatte eigentlich angekündigt, das „auf keinen Fall“ mitzutragen.

Mit dem neuen Gesetz darf die größte Polizei Deutschlands Staatstrojaner gegen Personen einsetzen, die noch gar keine Straftat begangen haben. Die Bundespolizei erhält die Befugnis zur präventiven Telekommunikationsüberwachung, auch mittels Schadsoftware auf Endgeräten.

Der Einsatz soll „sich gegen Personen richten, gegen die noch kein Tatverdacht begründet ist und daher noch keine strafprozessuale [Telekommunikationsüberwachung] angeordnet werden kann“.

Im Februar sagte uns die SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken, die Bundespolizei bekomme den Staatstrojaner „auf keinen Fall präventiv, also nicht unterhalb der Schwelle der Strafprozessordnung“. Dieses Versprechen hält die SPD nicht ein. Unsere Presseanfrage von gestern hat Esken nicht beantwortet.

Die Rote Buch Esken ist dann aber von der Abstimmung fern geblieben.

 

Staatstrojaner bezeichnet Überwachungs-Software, mit der Polizei und Geheimdienste IT-Geräte wie Smartphones infizieren. Der große Staatstrojaner „Online-Durchsuchung“ kann sämtliche Daten des Geräts durchsuchen und ausleiten. Der kleine Staatstrojaner „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) muss sich laut Bundesverfassungsgericht auf laufende Kommunikation beschränken.
Vor vier Jahren, kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode, hat die Große Koalition den Staatstrojaner auf alle Polizeibehörden und eine lange Liste an Straftaten ausgeweitet. Seitdem darf die Polizei mit dem kleinen Staatstrojaner auch gespeicherte Kommunikation ausleiten. Jurist:innen und Sachverständige bezeichnen eine solche „Quellen-TKÜ plus“ als „schlicht verfassungswidrig“ oder „offensichtlich verfassungswidrig“.
Die Bundesregierung wollte eine solche „Quellen-TKÜ plus“ in das Bundespolizeigesetz schreiben. Das hat die Große Koalition jetzt wieder gestrichen. Uli Grötsch, der für die SPD im Innenausschuss am Gesetz gearbeitet hat, kommentiert gegenüber netzpolitik.org: „Uns ist wichtig, dass die Bundespolizei im Rahmen ihrer Befugnisse nicht auf gespeicherte Inhalte zugreifen, sondern nur laufende Kommunikation überwachen kann.“ 

 

Provider werden zu Hilfssheriffs

Staatstrojaner haben aber weitaus mehr und grundsätzlichere Probleme. Staatstrojaner sind nicht notwendig, Grundrechtseingriffe müssen aber notwendig und angemessen sein. Staatstrojaner halten Sicherheitslücken offen statt sie zu schließen. Staatstrojaner gefährden die öffentliche Sicherheit statt sie zu verbessern. Staatstrojaner lassen sich mit Gesetzen nicht kontrollieren.

Keins dieser Probleme geht die Große Koalition an. Stattdessen schafft sie neue. Am Donnerstag will die Große Koalition den Staatstrojaner auf alle 19 Geheimdienste ausweiten. Damit sollen Internet-Firmen gezwungen werden, bei der Installation der Staatstrojaner zu helfen. Letzte Woche hat eine breite Allianz von Chaos Computer Club bis Google und Facebook dagegen protestiert.

Die Große Koalition lässt sich davon nicht beirren. Sowohl Bundespolizeigesetz als auch Verfassungsschutz-Novelle will sie am Donnerstag beschließen.

Update (09.06. 09:00):
Am Dienstag Abend hat sich die Große Koalition auch auf das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts geeinigt. Netzpolitik.ORG Veröffentliche den Änderungsantrag.
Damit bekommen alle 19 Geheimdienste Staatstrojaner.
Auch die umstrittene Quellen-TKÜ plus. Internet-Provider müssen bei der Installation helfen.


2021-06-08_Bundestag_Innen_GroKo_BVerfSchG_Aenderungsantrag_19-4-868

 

 

 

 

 

Von Red@ktion

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