Der umstrittene Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist rechtens.

Das hat am Dienstag (19. Dezember) das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

 

Die Kreuze, die seit 2018 in jedem staatlichen Gebäude gut sichtbar hängen, müssen nicht abgenommen werden.

 

 

 

 

 

Von Red@ktion

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