Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang und Innenminister Horst Seehofer sind an Inkompetenz kaum zu überbieten.
Wahlmanipulation auf höchster ebene, angeordnet aus höchster Ebene.

Wer das ganze Urteil liest, hört es noch einige weitere Male klatschen. Die Richter zeigten sich erkennbar empört darüber, daß sich der Inlandsgeheimdienst nicht an vereinbarte Regeln hält und den Verwaltungsgerichten im Rahmen der schwebenden Verfahren gegebene „Stillhaltezusagen“ gebrochen hat.

Den Knall der schallenden Ohrfeige für Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und seinen Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang (CDU) dürfte Kanzlerin Merkel deutlich gehört haben. 

 

 

Thomas Haldenwang und Horst Seehofer. Vergessen wir nicht wer Haldenwang zu dem Posten verholfen hat.

 

Für wie naiv hält die Merkel-Regierung die Menschen, wenn kurz vor Landtagswahlen in zwei großen Flächenstaaten (Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) und ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl die größte Oppositionspartei des Bundestages als angebliche Verfassungsfeinde derartig öffentlich an den Pranger gestellt wird?

 

Beschluss-VG-Köln-AfD

 

Dabei handelt es sich um nichts weniger als einen Anschlag auf die Demokratie. Die Verwaltungsrichter hauen dem Minister und seinem Behördenleiter nämlich um die Ohren, daß sie durch die Verkündung der Beobachtung als „Verdachtsfall“ und die vorsätzlich provozierte „bundesweite Medienberichterstattung“ in die nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützte „Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen“ hätten.

Klartext:

Der Verfassungsschutz hat

verfassungswidrig gehandelt!

 
zum
Artikel der JF Chefredaktion

 

 

 

 

 

 

Von Red@ktion

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